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   OLG Naumburg, 01.03.2001 - 8 UF 319/99   

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https://dejure.org/2001,16304
OLG Naumburg, 01.03.2001 - 8 UF 319/99 (https://dejure.org/2001,16304)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 01.03.2001 - 8 UF 319/99 (https://dejure.org/2001,16304)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 01. März 2001 - 8 UF 319/99 (https://dejure.org/2001,16304)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss der Durchführung des Versorgungsausgleichs aufgrund einer Besserstellung der geschiedenen Parteien durch die Beibehaltung der jeweiligen Versorgungsansprüche; Vorrang der Leistungen aus den jeweiligen Ärzteversorgungswerken im Verhältnis zur gesetzlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zur Frage der Realteilung bei Beteiligung der Ärzteversorgungen Berlin und Sachsen-Anhalt sowie zum Ausschluss des Versorgungsausgleich nach § 1587 BGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 102
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 02.12.2009 - XII ZB 207/08

    Veranlassung für eine Klage auf vollen Unterhalt bei einer vorherigen Erbringung

    Danach kommt in einem anschließenden Rechtsstreit ein sofortiges Anerkenntnis im Sinne des § 93 ZPO in Betracht, soweit der Unterhaltsschuldner zuvor nicht zur Titulierung des Sockelbetrages aufgefordert worden war (OLG Oldenburg FamRZ 2003, 1575; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 102; OLG Nürnberg FamRZ 2000, 621; OLG Braunschweig OLGR 1998, 332; OLG Hamburg FamRZ 1993, 101; OLG München OLGR 1992, 25; OLG Bremen FamRZ 1989, 876 und Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO § 93 Rdn. 7 a).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.12.2011 - L 6 U 6/11

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussicht bei einem Antrag

    Auch nach Erlass der Hauptsacheentscheidung - hier der Gerichtsbescheid vom 13. Dezember 2010 - kann noch Beschwerde über die Prozesskostenablehnung der ersten Instanz eingelegt werden, was in der Rechtsprechung allerdings umstritten ist (ablehnend OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 102).
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